Einführung des Technischen Anhangs in der Version 7.0 (TA 7.0)
Hauptsächlicher Grund für die Einführung des neuen Technischen Anhangs in der Version 7.0 durch die ZKA ist der SEPA (zum Thema s. u.). Im Rahman des SEPA wird das electronic cash System im Systenverbund EAPS auf "Girocard" umgestellt.

Damit auch die Girocard-Karten der EAPS-Teilnehmerländer am POS-Terminal in Deutschland akzeptiert werden können, ist die Umstellung auf einheitliche, europäische Standards notwendig.
Kernstück des neuen TA 7.0 ist also die Beschreibung des Betriebs von ec-cash-Terminals auf Basis internationaler Akzeptanzstandards.
- Wechsel auf Spur 2 des Magnetstreifens
- Mehrsprachenfähigkeit
- EMV-Chip-Technologie (zum Thema s. u.) auch für electronic-cash
Der neue technische Anhang 7.0 erfüllt somit die Anforderungendes SEPA Cards Framework des EPC. So werden alle Aspekte zur Integration des electronic-cash-Systems in Allianzen mit anderen CSF-konformen Kartenzahlungssystemen berücksichtigt.
Auswirkungen auf Ihr Terminal:
Die Aktualisierung auf TA 7.0 geschieht über ein Online-Update der Terminal-Software oder falls notwendig über einen Austausch des Terminals.
Falls die Zukunftsfähigkeit über ein Software-Update hergestellt werden kann, geschieht diese Aktualisierung automatisch im Rahmen der regelmäßigen Fernwartung des Terminals. Es besteht also kein unbedingter Handlungsbedarf des Händlers.
Sollte die Zukunftsfähigkeit des Terminals nicht über eine Software-Aktualisierung hergestellt werden können, muss dieser Zustand durch einen Austausch des Gerätes erreicht werden.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema auf Wunsch ausführlich und erstellen für Sie individuelle Angebote für Ihr neues Terminal zum Kauf oder Leasing.
INGENICO mit TA 7.0:
Als erster Terminalhersteller hat INGENICO den Terminalfunktionstest für ec-cash gemäß dem technischen Anhang 7.0 des ZKA erfolgreich abgeschlossen.
Dieser Funktionstest wurde für die derzeit gültige INGENICO-Terminalfamilie durchgeführt. Somit entsprechen die Terminals 5100, 5310, 7780 Bluetooth, 7810 WLAN und 7910 GPRS/GSM den neuesten Anforderungen an EFTPoS-Zahlungsverkehrsterminals.
Diese Terminal-Familie aus dem Hause INGENICO erhalten Sie selbstverständlich über PoS Zahlungssysteme!
SEPA - der einheitliche EURO-Zahlungsverkehrsraum
Stichtag: 01.01.2008
SEPA (Single Euro Payment Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Im SEPA wird nicht mehr - wie derzeit noch - zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen sollen im SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto vornehmen können und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen) ebenso einfach, effizient und sicher einsetzen wie die heutigen Zahlungsverkehrsinstrumente auf nationaler Ebene.
SEPA wird ab dem 01.01.2008 jedes Kreditinstitut, jedes Wirtschaftsunternehmen und jeden Verbraucher betreffen - und zwar schwerpunktmäßig in den Euroländern.
Zielsetzung von SEPA ist es, die nationalen, unterschiedlichen Zahlungsverfahren in den Euroländern international zu vereinheitlichen und nationale Strukturen aufzubrechen. Künftig wird es in Europa einheitliche Verfahren und Standards geben, so dass jeder Kunde Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in einheitlicher Weise überall in den Euroländern einsetzen kann. Durch diese Harmonisierung kann jeder Bankkunde seinen gesamten Euro-Zahlungsverkehr über eine beliebige Bank im Euroraum abwickeln.
Auf nationaler Ebene begleitet das deutsche Kreditgewerbe im Rahmen des zentralen Kreditausschusses (ZKA) unter Mitwirkung der Bundesbank seit ca. 2002 die Arbeiten an SEPA.
Die drei Zahlungsinstrumente Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung dominieren den unbaren Zahlungsverkehr in nahezu allen EU-Ländern. Ein Rahmenwerk für Kartenzahlungen durch das EPC-Plenum wurde bereits im März 2006 verabschiedet.
Das Rahmenwerk beschreibt hierfür drei Möglichkeiten:
Die Ablösung nationaler durch internationale Kartenprogramme, die Kooperation nationaler mit internationalen Kartenprogrammen bei grenzüberschreitendem Einsatz (sog. Co-Branding), sowie die Ausdehnung des Operationsbereiches nationaler Kartensysteme durch eigene Expansion oder Allianzen mit anderen Kartensystemen. Letztendlich sollen Kunden ihre Karten im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum in gleicher Weise wie im Heimatland verwenden können.
Dieses Ziel erfordert eine weitgehende technische Standardisierung für die Interoperatibilität aller Elemente von Kartentransaktionen (Karte zu Terminal, Terminal zu Aquirer, Aquirer zu Kartenherausgeber) und die Definition einheitlicher Sicherheitsanforderungen und Zertifizierungsprozesse für Karten und Terminals.
Die Kreditwirtschaft bekennt sich mit diesem Rahmenwerk zum EMV-Standard (siehe weiter unten) - Nutzung von PIN und CHIP - sowie zur Trennung von Verwaltung und operativer Abwicklung eines Kartenprogrammes.
NEUES AKZEPTANZ-LOGO

Das neue Akzeptanz-Logo "Girocard" resultiert aus dem Zusammenschluss der nationalen Debit-Zahlungssysteme im Rahmen des oben beschriebenen SEPA. Hierdurch wird die gegenseitige Akzeptanz der Karten aus denjenigen Ländern ermöglicht, die sich diesem System angeschlossen haben.
Dieses neue Akzeptanzzeichen kann neben dem heute bekannten ec-cash-Symbol angebracht werden, sobald Ihr Terminal auf den neuen Standard "TA 7.0" umgestellt ist!
Der wesentliche Vorteil für Sie als Händler ist die Erweiterung der Akzeptanz auf zusätzliche europäische Karten - mit Zahlungsgarantie - zum unveränderten Entgeld wie die Akzeptanz der ec-cash-Karten (0,3 % vom Umsatz, mindestens jedoch 0,08 Euro).
Liebe/lieber Besucherin/Besucher unserer Seiten - da dieses Thema äußerst umfangreich ist, bitten wir Sie bei näherem Interesse mit uns Kontakt aufzunehmen, um weitere Details und Erläuterungen direkt von uns zu erhalten!
OPT - Höchste Sicherheit bei electronic - cash
Stichtag war: 01.01.2006
"Kreditkartenmißbrauch begeht, wer die ihm durch die Überlassung der Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt.
Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe" (Sie finden am Seitenende einige Links zum Thema).
Um Kreditkartenmißbrauch weitere Riegel vorzuschieben, wurden Sicherheits-Technologien entwickelt, die wir Ihnen nachfolgend gerne vorstellen möchten.
Wofür steht die Abkürzung "OPT"?
OPT steht für "Online-Personalisierung von Terminal Hardware-Sicherheitsmodulen". Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich ein neues Sicherheitssystem, dass das Zahlverfahren electronic cash sicherer macht. Das Verfahren wird im Januar 2006 eingeführt.

Jedes ec-cash-Terminal muss bis zum 01.01.2006 OPT-fähig sein - bei den Geräten unserer Partner eine Selbstverständlichkeit!
"Einbruchsichere" Daten durch "Schlüsselwechsel"

Bei Zahlvorgängen durch electronic cash werden die Transaktionsdaten durch einen kryptographischen Schlüssel vor unerlaubtem Zugriff geschützt - nur über diesen Schlüssel ist ein Datenaustausch zwischen der ec-Karte und dem Terminal möglich. Bislang wurden die Schlüssel nur einmal pro Jahr gewechselt - über das OPT-Verfahren kann künftig im Kompromittierungsfall sofort reagiert und ein neuer Schlüssel vergeben werden.
Die sogenannte Personalisierungsstelle überträgt hierzu die Schlüssel automatisch über die Online-Verbindung an das entsprechende Terminal. Um die technischen Voraussetzungen für den neuen Standard zu schaffen, genügt bei neueren Geräten ein Software-Wechsel.
Geräte, die vor dem Jahr 2001 hergestellt wurden, müssen jedoch ggf. ersetzt werden!
Stichtag war: 01.01.2006
Alle Händler, die electronic-cash-Zahlungen durchführen, müssen ab dem 01. Januar 2006 ein OPT-fähiges Terminal betreiben.
PoS Zahlungssysteme hilft Ihnen gerne, Ihr Terminal für den neuen Sicherheits-Standard zu rüsten, oder Sie mit einschlägigem Informationsmaterial zum Thema zu versorgen!
Der EMV-Standard - gültig ab 01.01.2005 für Kreditkartenzahlungen

Ab dem 01.01.2005 hat sich die Haftungsregelung bei Kreditkartenmißbrauch geändert! Wenn durch den Einsatz der EMV-Technologie ein Kreditkartenmißbrauch hätte verhindert werden können, haftet grundsätzlich der, der EMV n i c h t unterstützt hat! Diese Haftungsumkehr betrifft zunächst die Kartenherausgeber und die Gesellschaften (Aquirer), die mit den Händlern einen Akzeptanzvertrag abschließen.
Die Abkürzung EMV bezeichnet eine Spezifikation für Zahlungskarten, die mit einem Prozessor-Chip ausgestattet sind sowie für die dazugehörenden Chipkarten-Geräte (POS-Terminals und Geldautomaten). Die Buchstaben EMV stehen für die 3 Gesellschaften, die den Standard entwickelt haben:
Europay-MasterCard-VISA
Diese 3 genannten Gesellschaften, als größte Zahlungskarten-Organisationen, entwickelten gemeinsam den nach ihnen benannten EMV-Standard.
Der EMV-Standard dient der schnelleren, einfacheren und vor allem sicheren Abwicklung von kartenbasierten Finanz-Transaktionen (Kredit-, Debit- und Kundenkarten) am Verkaufspunkt POS.
Die Spezifikation beschreibt den Aufbau und die Interaktion zwischen der EMV-Chip-Karte und dem Zahlterminal (Kartenleser).
Die Chipkarte bietet dank der neuen Technologie mehrere Vorteile - diese sind im wesentlichen:
- erhöhte Sicherheit dank Kopierschutz
- kürzere Transaktionszeiten
- kostengünstigere Transaktionen
- Ausfallsicherheit dank Offline-Transaktionsmöglichkeit

Der Chip ist ein "Minicomputer", der verschiedene Transaktionaufgaben aktiv steuert - beispielsweise berechnet er für jede Transaktion die Sicherheitslimits und entscheidet, ob on- oder offline verarbeitet werden soll. Der Chip verschlüsselt die Transaktion und macht das Kopieren und Fälschen nahezu unmöglich! Dadurch wir die Transaktionssicherheit maßgeblich erhöht und Fehler und Missbrauch wesentlich reduziert. Dank der Offline-Fähigkeit werden die Transaktionszeiten schneller. Selbst bei einem Systemunterbruch kann mit der Karte bezahlt werden. Woran erkennt man eine EMV-Chipkarte? Auf den ersten Blick unterscheidet sich die EMV-Chip-Karte nicht von der bisherigen. Auf der Rückseite ist sie jedoch mit dem Wort "Chip" deutlich gekennzeichnet.
Wie wird die Chip-Karte benutzt?
Eine Chip-Karte wird nicht wie eine Magnetkarte durch den Automaten gezogen, sondern in das Karten-Terminal gesteckt. In manchen Ländern wird statt einer Unterschrift eine PIN (Personal Identification Number) verlangt, die nur Ihrem Kunden bekannt sein sollte. Genau wie bei einem Geldautomaten wird diese Nummer über die Tastatur am Terminal eingegeben.
Die Zukunft der Chip-Karten
In Zukunft werden Chip-Karten-Besitzer auf Bargeld, Quittungen, getrennte Debit- und Kreditkarten, Versicherungszertifikate und noch vieles mehr verzichten können. Dank neuer Chip-Technologien werden sie z. B. ihre VISA-Card multifunktional einsetzen können.
Die meisten älteren Terminals lassen sich auf EMV-Technologie umrüsten!
Die Terminals unserer Partner sind selbstverständlich alle EMV-fähig!
Wenn Sie dieses Thema vertiefen möchten, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit Informationsmaterial zur Verfügung!
Hier einige Links zum Thema "Kreditkartenmißbrauch:
www.heise.de
www.ratgeberrecht.de
Weitere Links erhalten Sie z. B. über "google" unter dem entsprechenden Schlagwort!
Wichtig!
Sollten Sie Rechtshilfe wegen Kreditkartenmißbrauchs benötigen, finden Sie Informationen im Internet unter: